Kündigung des RK-Heims

Am 03.05.2013 erreichte uns ein Schreiben des Bundeswehrdienstleistungszentrum Mainz (BwDLZ), in dem uns der Mitbenutzungsvertrag für das RK-Heim im Feldhaus 219 zum 30.09.2013 gekündigt wurde. In dem Schreiben wird dies mit dem Rückbau des Gebäudes begründet. Weitere Einzelheiten enthielt das Schreiben nicht.

Dies hat uns schwer getroffen. Wir haben uns sofort mit dem Kasernenfeldwebel in Verbindung gesetzt um Gründe dafür zu erfahren. Die Kaserne selbst aber hat gleichzeitig mit uns von dieser Maßnahme erfahren, denn das BwDLZ hat diese Entscheidung getroffen und nicht, wie vielleicht zu vermuten wäre, das MatDepot.

Darauf hin haben wir uns direkt schriftlich an den Landesvorsitzenden des VdRBw, Herrn Oberst d.R. Volker Stein, gewendet. Weiterhin haben wir Einspruch gegen diese Kündigung beim BwDLZ erhoben, welcher aber rein formeller Natur ist, denn der Mietvertrag sieht vor, dass man uns ohne Angabe von Gründen kündigen kann. Weiterhin bemühten wir uns beim BwDLZ um einen Termin, um darüber zu reden und Gründe zu erfahren. Diesen Termin hatten wir diesen Freitag den 24.05. mit dem BwDLZ und dem Kasernenfeldwebel.

In diesem Gespräch teilte man uns den Grund für die Kündigung mit:
Es gibt seit kurzem eine neue Vorschrift des BMVg, welche besagt, dass Verbände wie der VdRBw keinen Anspruch auf eine kostenfreie Nutzung von Bundesliegenschaften haben. Alle Verträge die bisher bestehen, in denen eine solche freie Mitbenutzung geregelt ist, wurden gekündigt und zwar bundesweit. Der Grund für die Vorschrift ist, dass alle Liegenschaften die die Bundeswehr nutzt der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben gehören und die Bundeswehr dafür regulär Miete Zahlt. Im Falle des Feldhauses sind dies 4 Euro pro Quadratmeter. Da das Gebäude für die Bundeswehr keinen dienstlichen Nutzen erfüllt und zudem relativ alt ist, soll es zurückgebaut werden.

Mitte letzter Woche gab es eine Sitzung, in der u.a. das BwDLZ und Verantwortliche des MatDepots über das RK-Heim gesprochen haben. Es wurde beschlossen, dass RK-Heim nicht zurückzubauen, unter der Bedingung dass wir evtl. Miete zahlen müssten und zwar 4 Euro pro Quadratmeter. Das ist für die RK natürlich unbezahlbar. Wir reden über einen Betrag von mehr als tausend Euro im Monat.

Der verantwortliche Sachbearbeiter des BwDLZ ist noch bis Anfang Juni in Urlaub. Dieser kann entscheiden, ob und wieviel Miete die RK zahlen müsste. Dies kann ein symbolischer Betrag X sein, die volle Miete oder evtl. auch gar nichts.

Sobald er darüber entschieden hat, bekommen wir Bescheid und wir werden umgehend alle Mitglieder mit bekannter Emailadresse darüber informieren.

Erst wenn wir darüber Bescheid wissen, überlegen wir, was wir im Falle eines Verlustes des RK-Heims unternehmen. Im Übrigen steht z.Zt. kein anderes Gebäude in der Kaserne zur Verfügung. Selbst wenn müssten wir dafür wieder Miete zahlen.

Da dies offensichtlich ein bundesweites Problem ist und allen Kameradschaften welche in Bundesliegenschaften untergekommen sind gekündigt wurde, wurde uns geraten dieses Problem auch auf Bundesebene anzuprangern. Wir werden definitiv ein Brief deswegen aufsetzen und auf Bundesebene diesen an die entsprechenden Verantwortlichen verteilen.