4-Burgen-Marsch 2022

Datum/Zeit
Date(s) - 03/09/2022
8:00 - 18:00

Veranstaltungsort
RK-Heim (Bickenbach)

Kategorien


4-Burgen-Marsch

über 32 km entlang der hessischen Bergstraße

 

Zeit:
Samstag den 03.09.2022, von 08:00 bis 18:00 Uhr

Ausrichter/ Durchführung:
Kreisgruppe Südhessen und RK Frankenstein

Leitender:
Hauptfeldwebel d.R. K. Pfeiffer

Meldekopf:
RK-Heim (Bickenbach)
Berta-Benz-Str. 95
64404 Bickenbach

Teilnehmer:

  • Reservisten im VdRBw – Bundeswehr
  • Bundeswehr (aktive Soldaten)
  • Streitkräfte der NATO
  • Fördernde Mitglieder VdRBw
  • Gäste

Anmeldung:
Die Anmeldung erfolgt per E-Mail an die folgende Adresse mit Angabe der persönlichen Daten (Name, Anschrift, Telefonnummer):

Geschäftsstelle Darmstadt
Wittichstraße 5
64295 Darmstadt
E-Mail: darmstadt@reservistenverband.de

Anmeldeschluss: 31.08.2022

Anzug und Ausrüstung:
Feldanzug GF gem. Zentralrichtlinie (Anzugordnung) für A1-2630/0-9804 für Inhaber der allg. Uniformtrageerlaubnis (UTE) bei dieser VVag genehmigt. Nässe- oder Kälteschutz sowie Rucksack mit Proviant werden je nach Witterung empfohlen. Für fördernde Mitglieder des VdRBw ist die Teilnahme in ziviler Kleidung möglich.

Verpflegung:
Wird auf der Marschstrecke in Form von Wasser und Obst bereitgestellt. Zusätzlicher Bedarf ist individuell zu decken.
Im Anschluss findet ein Grillen mit Getränken statt (kostenpflichtig).

Marschbestimmungen:

  • Zur Orientierung wird die Strecke mit entsprechenden Symbolen markiert.
  • Eine Karte mit der Marschbeschreibung ist für alle Teilnehmer am Startpunkt hinterlegt.
  • Während des Marsches besteht für alle Teilnehmer Alkoholverbot!
  • Für Angehörige des Reservistenverbandes ist nach den geltenden Statuten Versicherungsschutz gegeben. Eine zusätzliche Veranstalterhaftpflichtversicherung wird nicht abgeschlossen.
  • Der Marsch findet bei jeder Witterung statt.
  • Soweit öffentliche Straßen benutzt werden, sind die Bestimmungen der StVO zu beachten und einzuhalten. Motorisierte Betreuungsfahrzeuge von teilnehmenden Gruppen sind nicht zugelassen.
  • Den Weisungen des Leitungs- und Funktionspersonals ist stets Folge zu leisten.
  • Wer den vorgeschriebenen Weg nicht einhält, Kontrollstellen nicht passiert, sich anderweitig einen unrechtmäßigen Vorteil verschafft (z.B. Fahrzeugtransport) oder wem ein Weitermarsch aus gesundheitlichen Gründen nicht zugemutet werden kann, wird aus dem Marsch und somit auch aus der Wertung ausgeschlossen.
  • Der Marsch stellt hohe Anforderungen an das körperliche Leistungsvermögen. Eine Teilnahme wird deshalb nur bei gutem Trainingszustand und uneingeschränkter Gesundheit an-geraten.