Leistungsmarsch über 6/ 12 km der RK Frankenstein

Datum/Zeit
Date(s) - 05/11/2022
12:00 - 16:00

Veranstaltungsort
RK-Heim (Bickenbach)

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Zeit:
Samstag, den 05.11.2022, von 12:00 bis 16:00 Uhr

Ausrichter/ Durchführung:
Kreisgruppe Südhessen und RK Frankenstein

Leitender:
Hauptfeldwebel d.R. K.Pfeiffer

Meldekopf:
RK-Heim (RK Bickenbach)
Berta-Benz-Str. 95
64404 Bickenbach

Teilnehmer:
– Bundeswehr, aktive Soldaten
– Reservisten im VdRBw
– Fördernde Mitglieder VdRBw
– Streitkräfte der NATO
– Gäste

Anmeldung:
Die Anmeldung erfolgt per E-Mail an die folgende Adresse mit Angabe der persönlichen
Daten (Name, Anschrift, Telefonnummer):

Kreisgeschäftsstelle Darmstadt
Wittichstraße 5
64295 Darmstadt
E-Mail: darmstadt@reservistenverband.de

Anmeldeschluss:
Die verbindliche Anmeldung ist bis zum 24.11.2021 bei der Kreisgeschäftsstelle Darmstadt
des VdRBw möglich. Nachmeldungen können unter Umständen nicht berücksichtigt werden.

Anzug und Ausrüstung:
Feldanzug GF gem. Zentralrichtlinie (Anzugordnung) für A1-2630/0-9804 für Inhaber der allg.
Uniformtrageerlaubnis (UTE) bei dieser VVag genehmigt. Nässe- oder Kälteschutz sowie
Rucksack mit Proviant werden je nach Witterung empfohlen. Für fördernde Mitglieder des
VdRBw ist die Teilnahme in ziviler Kleidung möglich.

Fahrtkostenzuschuss:
Ein Fahrkostenzuschuss wird für Reservisten und Mitglieder des VdRBw auf Antrag gezahlt:
PKW 0,20 €/ km gem. BRKG, höchstens jedoch 50,00 € oder zuschlagsfreier bzw. günstiger
Bahntarif Verkehrsverbund. Es wird darum gebeten, Fahrgemeinschaften zu bilden.

Marschbestimmungen:

  • Zum Nachweis des Leistungsmarsches im Rahmen der Körperlichen Leistungsfähigkeit
    (KLF) ist das Mitführen eines Rucksackes mit einem Mindestgewicht von 15 kg
    erforderlich.
  • Zur Orientierung wird die Strecke mit entsprechenden Symbolen markiert.
  • Eine Karte mit der Marschbeschreibung ist für alle Teilnehmer am Startpunkt hinterlegt.
  • Während des Marsches besteht für alle Teilnehmer Alkoholverbot!
  • Für Angehörige des Reservistenverbandes ist nach den geltenden Statuten Versicherungsschutz
    gegeben. Eine zusätzliche Veranstalterhaftpflichtversicherung wird nicht
    abgeschlossen.
  • Der Marsch findet bei jeder Witterung statt.
  • Soweit öffentliche Straßen benutzt werden, sind die Bestimmungen der StVO zu beachten
    und einzuhalten. Motorisierte Betreuungsfahrzeuge von teilnehmenden Gruppen
    sind nicht zugelassen.
  • Den Weisungen des Leitungs- und Funktionspersonals ist stets Folge zu leisten.
  • Wer den vorgeschriebenen Weg nicht einhält, Kontrollstellen nicht passiert, sich anderweitig
    einen unrechtmäßigen Vorteil verschafft (z.B. Fahrzeugtransport) oder wem
    ein Weitermarsch aus gesundheitlichen Gründen nicht zugemutet werden kann, wird
    aus dem Marsch und somit auch aus der Wertung ausgeschlossen.

 

Die zum Zeitpunkt der Veranstaltung in Hessen geltenden COVID-19 Bestimmungen sind jederzeit
einzuhalten!!! Es gelten die drei G’s (Getestet, Geimpft