Wintermarsch der RK Frankenstein

Datum/Zeit
Date(s) - 07/12/2024
16:00 - 21:00

Veranstaltungsort
Parkplatz Nonnenbrunnen

Kategorien


Datum/ Zeit:
Samstag, den 07. Dezember 2024 von 16:00 bis 21:00 Uhr

  • Meldekopf: ab 16:00 Uhr
  • Startzeit:         16:30 Uhr

Inhalt der Veranstaltung:

Der Marsch startet am Parkplatz Nonnenbrunnen und führt die Teilnehmer auf den Melibokus, der mit einer Höhe von 517 m ü. NHN als höchster Berg an der südhessischen Bergstraße gilt. Die Route erstreckt sich über Distanz von 15 km und erfordert aufgrund der eingeschränkten Sichtverhältnisse das Mitführen einer Taschenlampe.

Ausrichter/ Durchführung:

  • Kreisgruppe Südhessen
  • RK Frankenstein

Leitender:

  • Hptm Cleve, S.

Meldekopf:

Parkplatz Nonnenbrunnen
Balkhäuser Tal 30
64342 Seeheim-Jugenheim

https://goo.gl/maps/GUfV2358YNBB8gkH7

Teilnehmer:

  • Reservisten im VdRBw
  • Bundeswehr, aktive Soldaten
  • Streitkräfte der NATO
  • Fördernde Mitglieder VdRBw
  • Gäste

Anmeldung:

Die Anmeldung erfolgt per E-Mail an die Kreisgeschäftsstelle Darmstadt mit Angabe der Telefonnummer:

E-Mail: darmstadt@reservistenverband.de

Anmeldeschluss: TT.MM.2024

Anzug und Ausrüstung:

Feldanzug GF gem. Zentralrichtlinie (Anzugordnung) für A1-2630/0-9804 für Inhaber der allg. Uniformtrageerlaubnis (UTE) bei dieser VVag genehmigt. Nässe- oder Kälteschutz sowie Rucksack mit Proviant werden je nach Witterung empfohlen. Für fördernde Mitglieder des VdRBw sowie Gäste ist die Teilnahme in ziviler Kleidung möglich.

Fahrtkostenzuschuss:

Ein Fahrkostenzuschuss wird für Reservisten und Mitglieder des VdRBw auf Antrag gezahlt: PKW 0,20 €/ km gem. BRKG, höchstens jedoch 50,00 € oder zuschlagsfreier bzw. günstiger Bahntarif Verkehrsverbund. Es wird darum gebeten, Fahrgemeinschaften zu bilden.

Bestimmungen:

  • Für Angehörige des Reservistenverbandes ist nach den geltenden Statuten Versicherungsschutz gegeben. Eine zusätzliche Veranstalterhaftpflichtversicherung wird nicht abgeschlossen.
  • Der Marsch findet bei jeder Witterung statt.
  • Soweit öffentliche Straßen benutzt werden, sind die Bestimmungen der StVO zu beachten und einzuhalten.
  • Den Weisungen des Leitungs- und Funktionspersonals ist stets Folge zu leisten.