Datum/Zeit
Date(s) - 26/10/2024
8:15 - 12:00
Veranstaltungsort
RK-Heim (Bickenbach)
Kategorien
Datum/ Zeit:
Samstag, den 26. Oktober 2024 von 08:15 bis 12:00 Uhr
- Meldekopf: ab 08:15 Uhr
- Startzeit: 09:00 Uhr
Inhalt der Veranstaltung:
- Leistungsmarsch zum Nachweis der Körperlichen Leistungsfähigkeit (KLF)
- Es werden die Distanzen 6 und 12 km angeboten
Ausrichter/ Durchführung:
- Kreisgruppe Südhessen
- RK Frankenstein
Leitender:
- Hptm Cleve, S.
Meldekopf:
RK-Heim (Bickenbach)
Berta-Benz-Str. 95
64404 Bickenbach
https://goo.gl/maps/MtLSfcQPqtcQRcD77
Teilnehmer:
- Reservisten im VdRBw
- Bundeswehr, aktive Soldaten
- Streitkräfte der NATO
- Fördernde Mitglieder VdRBw
- Gäste
Anmeldung:
Die Anmeldung erfolgt per E-Mail an die Kreisgeschäftsstelle Darmstadt mit Angabe der Telefonnummer:
E-Mail: darmstadt@reservistenverband.de
Anmeldeschluss: 20.03.2024
Anzug und Ausrüstung:
Feldanzug GF gem. Zentralrichtlinie (Anzugordnung) für A1-2630/0-9804 für Inhaber der allg. Uniformtrageerlaubnis (UTE) bei dieser VVag genehmigt. Nässe- oder Kälteschutz sowie Rucksack mit Proviant werden je nach Witterung empfohlen. Für fördernde Mitglieder des VdRBw sowie Gäste ist die Teilnahme in ziviler Kleidung möglich.
Fahrtkostenzuschuss:
Ein Fahrkostenzuschuss wird für Reservisten und Mitglieder des VdRBw auf Antrag gezahlt: PKW 0,20 €/ km gem. BRKG, höchstens jedoch 50,00 € oder zuschlagsfreier bzw. günstiger Bahntarif Verkehrsverbund. Es wird darum gebeten, Fahrgemeinschaften zu bilden.
Bestimmungen:
- Zum Nachweis der Körperlichen Leistungsfähigkeit (KLF) ist das Mitführen von mindestens 15 kg im Rucksack erforderlich.
- Zur Orientierung ist die Route mit entsprechenden Symbolen markiert.
- Eine Karte mit der Marschbeschreibung ist für alle Teilnehmer am Startpunkt hinterlegt.
- Während des Marsches besteht für alle Teilnehmer Alkoholverbot!
- Für Angehörige des Reservistenverbandes ist nach den geltenden Statuten Versicherungsschutz gegeben. Eine zusätzliche Veranstalterhaftpflichtversicherung wird nicht abgeschlossen.
- Der Marsch findet bei jeder Witterung statt.
- Soweit öffentliche Straßen benutzt werden, sind die Bestimmungen der StVO zu beachten und einzuhalten. Motorisierte Betreuungsfahrzeuge von teilnehmenden Gruppen sind nicht zugelassen.
- Den Weisungen des Leitungs- und Funktionspersonals ist stets Folge zu leisten.