Leistungsmarsch der RK Frankenstein

Datum/Zeit
Date(s) - 26/10/2024
8:15 - 12:00

Veranstaltungsort
RK-Heim (Bickenbach)

Kategorien


Datum/ Zeit:
Samstag, den 26. Oktober 2024 von 08:15 bis 12:00 Uhr

  • Meldekopf: ab 08:15 Uhr
  • Startzeit:         09:00 Uhr

Inhalt der Veranstaltung:

  • Leistungsmarsch zum Nachweis der Körperlichen Leistungsfähigkeit (KLF)
  • Es werden die Distanzen 6 und 12 km angeboten

Ausrichter/ Durchführung:

  • Kreisgruppe Südhessen
  • RK Frankenstein

Leitender:

  • Hptm Cleve, S.

Meldekopf:

RK-Heim (Bickenbach)
Berta-Benz-Str. 95
64404 Bickenbach

https://goo.gl/maps/MtLSfcQPqtcQRcD77

Teilnehmer:

  • Reservisten im VdRBw
  • Bundeswehr, aktive Soldaten
  • Streitkräfte der NATO
  • Fördernde Mitglieder VdRBw
  • Gäste

Anmeldung:

Die Anmeldung erfolgt per E-Mail an die Kreisgeschäftsstelle Darmstadt mit Angabe der Telefonnummer:

E-Mail: darmstadt@reservistenverband.de

Anmeldeschluss: 20.03.2024

Anzug und Ausrüstung:

Feldanzug GF gem. Zentralrichtlinie (Anzugordnung) für A1-2630/0-9804 für Inhaber der allg. Uniformtrageerlaubnis (UTE) bei dieser VVag genehmigt. Nässe- oder Kälteschutz sowie Rucksack mit Proviant werden je nach Witterung empfohlen. Für fördernde Mitglieder des VdRBw sowie Gäste ist die Teilnahme in ziviler Kleidung möglich.

Fahrtkostenzuschuss:

Ein Fahrkostenzuschuss wird für Reservisten und Mitglieder des VdRBw auf Antrag gezahlt: PKW 0,20 €/ km gem. BRKG, höchstens jedoch 50,00 € oder zuschlagsfreier bzw. günstiger Bahntarif Verkehrsverbund. Es wird darum gebeten, Fahrgemeinschaften zu bilden.

Bestimmungen:

  • Zum Nachweis der Körperlichen Leistungsfähigkeit (KLF) ist das Mitführen von mindestens 15 kg im Rucksack erforderlich.
  • Zur Orientierung ist die Route mit entsprechenden Symbolen markiert.
  • Eine Karte mit der Marschbeschreibung ist für alle Teilnehmer am Startpunkt hinterlegt.
  • Während des Marsches besteht für alle Teilnehmer Alkoholverbot!
  • Für Angehörige des Reservistenverbandes ist nach den geltenden Statuten Versicherungsschutz gegeben. Eine zusätzliche Veranstalterhaftpflichtversicherung wird nicht abgeschlossen.
  • Der Marsch findet bei jeder Witterung statt.
  • Soweit öffentliche Straßen benutzt werden, sind die Bestimmungen der StVO zu beachten und einzuhalten. Motorisierte Betreuungsfahrzeuge von teilnehmenden Gruppen sind nicht zugelassen.
  • Den Weisungen des Leitungs- und Funktionspersonals ist stets Folge zu leisten.